BMF - Schreiben vom 15.07.1998
S 0062

BMF - Schreiben vom 15.07.1998 (S 0062) - DRsp Nr. 2008/86355

BMF, Schreiben vom 15.07.1998 - Aktenzeichen S 0062

DRsp Nr. 2008/86355

§ 5 KStG Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

1. Den Nachweis, daß die tatsächliche Geschäftsführung den notwendigen Erfordernissen entspricht, hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Vorschriften der AO über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen (§§ 140 ff.) sind zu beachten. Die Vorschriften des Handelsrechts einschließlich der entsprechenden Buchführungsvorschriften gelten nur, sofern sich dies aus der Rechtsform der Körperschaft oder aus ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ergibt. Bei der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland besteht eine erhöhte Nachweispflicht (§ 90 Abs. 2).