Hiermit übersendet das BMF ein endgültiges Exemplar des im schriftlichen Verfahren abgestimmten Vordruckmusters
Antrag auf Wohnungsbauprämie für 1995 (zweifach) mit Erläuterungen.
Den Bausparkassenverbänden und Spitzenverbänden der Wohnungsunternehmen wurde das Vordruckmuster ebenfalls übersandt und darauf hingewiesen, daß abweichende Formate des Vordrucks zulässig, aber Abweichungen im Aufbau und Inhalt unzulässig sind.
(Die in einen Kreis gesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechenden Zahlen im Antragsvordruck)
Der Antrag muß spätestens bis zum 31. Dezember 1997 bei dem Institut, an das die Aufwendungen geleistet worden sind, abgegeben werden.
Zuständiges Finanzamt ist für Sie das für Ihre Veranlagung zur Einkommensteuer zuständige Finanzamt.
Alleinstehende sind alle Personen, die 1995 nicht verheiratet waren.
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