BMF - Schreiben vom 15.11.1995
IV B 6 - S 1961 - 145/95
Fundstellen:
BStBl 1995 I 767

BMF - Schreiben vom 15.11.1995 (IV B 6 - S 1961 - 145/95) - DRsp Nr. 2008/81099

BMF, Schreiben vom 15.11.1995 - Aktenzeichen IV B 6 - S 1961 - 145/95

DRsp Nr. 2008/81099

§ 4 WoPG Wohnungsbau-Prämiengesetz; Antrag auf Wohnungsbauprämie für 1995 mit Erläuterungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 4 Abs. 2 WoPG)

Hiermit übersendet das BMF ein endgültiges Exemplar des im schriftlichen Verfahren abgestimmten Vordruckmusters

Antrag auf Wohnungsbauprämie für 1995 (zweifach) mit Erläuterungen.

Den Bausparkassenverbänden und Spitzenverbänden der Wohnungsunternehmen wurde das Vordruckmuster ebenfalls übersandt und darauf hingewiesen, daß abweichende Formate des Vordrucks zulässig, aber Abweichungen im Aufbau und Inhalt unzulässig sind.

Erläuterungen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Kalenderjahr 1995

(Die in einen Kreis gesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechenden Zahlen im Antragsvordruck)

Der Antrag muß spätestens bis zum 31. Dezember 1997 bei dem Institut, an das die Aufwendungen geleistet worden sind, abgegeben werden.

  • Zuständiges Finanzamt ist für Sie das für Ihre Veranlagung zur Einkommensteuer zuständige Finanzamt.

  • Alleinstehende sind alle Personen, die 1995 nicht verheiratet waren.