Das Vordruckmuster für Anzeigen nach §
Die Vordrucke sind ab dem 1.1.2002 zu verwenden.
Die Vordrucke VermB 12 - 2.96 und VermB 13 - 2.96, deren Muster mit Schr. v. 8.3.1996 -
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten. Maschinell erstellte Vordrucke brauchen nicht handschriftlich unterschrieben zu werden.
Erläuterungen
Damit das FA bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die AN-Sparzulage an den AN auszahlen kann und um zu verhindern, dass vom FA festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an den ArbG oder das Unternehmen zugunsten des AN überwiesen werden, bestehen folgende Anzeigepflichten:
1. Der ArbG, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind, hat unverzüglich anzuzeigen, dass
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