BMF - Schreiben vom 16.03.2001
S 1300
Fundstellen:
BStBl 2001 I 204

BMF - Schreiben vom 16.03.2001 (S 1300) - DRsp Nr. 2008/80023

BMF, Schreiben vom 16.03.2001 - Aktenzeichen S 1300

DRsp Nr. 2008/80023

DM-Beträge in den deutschen Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA); Umstellung auf den Euro

1 Anlage

Mit dem 1. Januar 2002 findet die automatische rechtliche Vollumstellung auf den Euro einschließlich der Untereinheit Cent statt. Der Euro tritt an die Stelle der nationalen Währungseinheit DM. In sämtlichen Rechtsakten gelten Bezugnahmen auf die nationale Währungseinheit DM bzw. Geldbeträge in DM als Bezugnahmen auf den Euro bzw. Euro-Beträge unter Verwendung des amtlichen Umrechnungskurses. Der Kurs zur DM lautet: 1 EUR = 1,95583 DM.

Zahlreiche deutsche enthalten Rechtsvorschriften mit DM-Beträgen. Da eine Änderung der jeweiligen nicht in Betracht kommt, sind diese Beträge in der beigefügten Anlage punktgenau in Euro umgerechnet worden. Die neuen Euro-Beträge werden der jeweils zuständigen Behörde der Vertragsstaaten im Schriftweg mitgeteilt.