BMF - Schreiben vom 16.06.1998 (S 2145) - DRsp Nr. 2008/80480
BMF, Schreiben vom 16.06.1998 - Aktenzeichen S 2145
DRsp Nr. 2008/80480
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG folgendes:
I. Grundsatz
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