BMF - Schreiben vom 16.09.2004
IV A 4 -S 1928 - 120/04

BMF - Schreiben vom 16.09.2004 (IV A 4 -S 1928 - 120/04) - DRsp Nr. 2008/88130

BMF, Schreiben vom 16.09.2004 - Aktenzeichen IV A 4 -S 1928 - 120/04

DRsp Nr. 2008/88130

Ergänzende Informationen zum Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)

Mit BMF-Schreiben vom 3. Februar 2004 - IV A 4 - S 1928 - 18/04 - (BStBl 2004 I S. 225) hat das Bundesministerium der Finanzen ein Merkblatt zum StraBEG herausgegeben. Seitdem wurden zahlreiche weitere Fragen aufgeworfen, die im Merkblatt noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des StraBEG. Die Antworten sind zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

Änderungen gegenüber den am 20. Juli 2004 veröffentlichten Fragen und Antworten sind gekennzeichnet.

  • Ermittelt das Finanzamt bei Abgabe einer strafbefreienden Erklärung, ob und inwieweit überhaupt eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorgelegen hat?