BMF - Schreiben vom 16.12.2002
IV C 1 -S 2400 - 35/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I 1396

BMF - Schreiben vom 16.12.2002 (IV C 1 -S 2400 - 35/02) - DRsp Nr. 2008/83033

BMF, Schreiben vom 16.12.2002 - Aktenzeichen IV C 1 -S 2400 - 35/02

DRsp Nr. 2008/83033

Warengenossenschaften als Kreditinstitute i.S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b EStG

Es ist überregional festgestellt worden, dass Warengenossenschaften, die im Landhandel tätig sind (z.B. Raiffeisengenossenschaften, Saatzuchten), häufig Kundenkonten für Anzahlungen und Guthaben in erheblichem Umfang führen, die als reine Geldanlagekonten anzusehen sind. Auch Arbeitnehmern der Genossenschaften oder Nichtkunden ist in den festgestellten Fällen die Geldanlage möglich. Die Zinssätze für diese Anlagen werden von der Genossenschaft im Voraus festgesetzt und stets der Marktlage angepasst. Die Genossenschaften nehmen durch diese Einlagen u.a. ihre Refinanzierung vor, um nicht auf Bankkredite angewiesen zu sein.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu derartigen Fallgestaltungen wie folgt Stellung:

Betreibt eine Genossenschaft Einlagengeschäfte i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, ist sie als Kreditinstitut anzusehen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b EStG) und hat deshalb für Kapitalerträge der Anleger die Vorschriften über die Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff EStG) zu beachten.