BMF - Schreiben vom 17.02.2004
IV C 1 - S 2056 - 4/04
Fundstellen:
BStBl 2004 I 335

BMF - Schreiben vom 17.02.2004 (IV C 1 - S 2056 - 4/04) - DRsp Nr. 2008/87420

BMF, Schreiben vom 17.02.2004 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2056 - 4/04

DRsp Nr. 2008/87420

§ 20 EStG; Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl 2003 I S. 3076) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.550 € bzw. 3.100 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf 1.370 € bzw. 2.740 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1. Januar 2004 nur noch höchstens 1.421 € bzw. 2.842 € (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2003 zufließen, veröffentlicht.

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitausfertigung seines Auftrags zur Verfügung gestellt werden.