BMF - Schreiben vom 17.03.2006
IV C 3 - InvZ 1272 - 1/06
Fundstellen:
BStBl 2006 I S. 282

BMF - Schreiben vom 17.03.2006 (IV C 3 - InvZ 1272 - 1/06) - DRsp Nr. 2008/89882

BMF, Schreiben vom 17.03.2006 - Aktenzeichen IV C 3 - InvZ 1272 - 1/06

DRsp Nr. 2008/89882

Anspruchsberechtigung des Nießbrauchers für die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999; Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Juli 2005 - III R 59/04 - (BStBl 2005 II S. 272)

Der BFH hält mit seinem Urteil vom 28. Juli 2005 (a.a.O.) an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 5. September 2002 - III R 37/01 - (BStBl 2003 II S. 772) fest, dass ein Nießbraucher, der Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt, auch dann Anspruch auf eine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 haben kann, wenn er nicht als wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes zu beurteilen ist.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Urteils vom 28. Juli 2005 (a.a.O.) Folgendes:

Die Grundsätze dieses Urteils sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden, in denen ein Nießbraucher Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 sowie § 3a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 InvZulG 1999 beantragt.

Auf Mieter findet das Urteil keine Anwendung. Diese sind auch dann nicht anspruchsberechtigt, wenn sie die Mieträume untervermietet haben.