BMF - Schreiben vom 17.04.2013
IVB2 - S 1301/10/10022-32

BMF - Schreiben vom 17.04.2013 (IVB2 - S 1301/10/10022-32) - DRsp Nr. 2013/80401

BMF, Schreiben vom 17.04.2013 - Aktenzeichen IVB2 - S 1301/10/10022-32

DRsp Nr. 2013/80401

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ………………………… zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Die Bundesrepublik Deutschland und ……………… -

von dem Wunsch geleitet, die beiderseitigen wirtschaftlichen Beziehungen weiter zu entwickeln, die Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu vertiefen und eine wirksame und zutreffende Steuererhebung zu gewährleisten,

in der Absicht, die jeweiligen Besteuerungsrechte gegenseitig so abzugrenzen, dass sowohl Doppelbesteuerungen wie auch Nichtbesteuerungen vermieden werden -

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden.