Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Sitzung ESt III/95 zu TOP 6 übersendet das BMF zwei amtlich vorgeschriebene Muster für Steuerbescheinigungen gem. § 45 a Abs. 2 EStG, von denen nach Inhalt und Reihenfolge nicht abgewichen werden darf und die ab 1. Januar 1996 zu verwenden sind.
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(Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge)
Steuerbescheinigung | |
der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge (§ 45 a Abs. 2 EStG) | |
An ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… | |
(Name und Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge) |
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