BMF - Schreiben vom 17.06.2002
IV A 2 - S 2745 - 8/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I 629

BMF - Schreiben vom 17.06.2002 (IV A 2 - S 2745 - 8/02) - DRsp Nr. 2008/87889

BMF, Schreiben vom 17.06.2002 - Aktenzeichen IV A 2 - S 2745 - 8/02

DRsp Nr. 2008/87889

allgemeine Vorschriften: Auslegungsfragen zu § 8 Abs. 4 KStG; Beurteilung des Umfangs von neu zugeführtem Betriebsvermögen

Der BFH hat mit Urt.v. 8.8.2001 und mit Beschl. v. 19.12.2001 zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen überwiegend neues Betriebsvermögen i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG als zugeführt gelten kann.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder sind die Grundsätze des BFH-Urt. v. 8.8.2001 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden, soweit diese nicht im Einklang mit dem BMF-Schr. v. 16.4.1999 (BStBl 1999 I S. 455) stehen.

Der Bundesminister der Finanzen wird dem Verfahren, das Gegenstand des Beschl. v. 19.12.2001 ist, beitreten. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird hierzu gesondert Stellung genommen.

Fundstellen
BStBl 2002 I 629