BMF - Schreiben vom 17.08.1993
IV B 6 - S 2361 - 43/93
Fundstellen:
BStBl 1993 I 703

BMF - Schreiben vom 17.08.1993 (IV B 6 - S 2361 - 43/93) - DRsp Nr. 2008/82017

BMF, Schreiben vom 17.08.1993 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2361 - 43/93

DRsp Nr. 2008/82017

§ 61 EStG Steuerfreistellung des Existenzminimums im Lohnsteuerabzugsverfahren; Herausgabe eines aktualisierten Merkblatts

Gemäß dem BdF-Schreibens vom 20. Juli 1993 - IV B 6 - S 2361 - 39/93 - besteht keine Verpflichtung des ArbG, seine AN im Fall der Anwendung der LSt-Zusatztabelle auf die Veranlagungspflicht hinzuweisen. Entsprechende Hinweise sind aber zweckmäßig. Das Betriebsstätten-FA stellt deshalb den ArbG auf Anforderung entsprechende Merkblätter zur Unterrichtung zur Verfügung. Die Herausgabe eines aktualisierten Merkblatts (Anlage) hat der BdF mit Schr. v. 17.8.1993 - IV B 6 - S 2361 - 43/93 bekanntgemacht.

Merkblatt zur Steuerfreistellung des Existenzminimums

1. Allgemeines

Sie haben dieses Merkblatt von Ihrem Arbeitgeber erhalten, weil Sie bei der Höhe Ihres laufenden Arbeitslohns unter den Anwendungsbereich der Lohnsteuer-Zusatztabellen fallen, die abweichend von den normalen Lohnsteuertabellen keine oder nur eine geringere Lohnsteuer vorsehen. Diese Steuermilderung beruht auf den §§ 32 d und 61 des Einkommensteuergesetzes. Mit diesen Vorschriften wird für eine Übergangszeit bis 1995 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, nach der die Erwerbsbezüge steuerfrei zu belassen sind, die ein Steuerpflichtiger zur Deckung seines existenznotwendigen Bedarfs benötigt.