Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die maschinelle Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung ab 1999 die mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 1997 (BStBl 1997 I S. 1038) veröffentlichten Vordruckmuster.
Im übrigen sind die Regelungen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 1996 (BStBl 1996 I S. 1199) weiter anzuwenden.
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