BMF - Schreiben vom 17.11.2004
IV B 2 - S 2134 - 2/04
Fundstellen:
BStBl 2004 I 1064

BMF - Schreiben vom 17.11.2004 (IV B 2 - S 2134 - 2/04) - DRsp Nr. 2008/88327

BMF, Schreiben vom 17.11.2004 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2134 - 2/04

DRsp Nr. 2008/88327

Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG;

Mit Urteil vom 2. Oktober 2003 hat der BFH entschieden, dass die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens entgegen R 13 Abs. 16 EStR 2003 auch bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) möglich ist. Die Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen scheidet aber aus, wenn das Wirtschaftsgut nur in geringfügigem Umfang, d.h. zu weniger als 10 v.H., betrieblich genutzt wird. Der Nachweis der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen ist in unmissverständlicher Weise durch entsprechende zeitnah erstellte Aufzeichnungen zu erbringen. Ein sachverständiger Dritter, z.B. ein Betriebsprüfer, muss daher ohne eine weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen können.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze: