BMF - Schreiben vom 18.02.1997
S 2332
Fundstellen:
BStBl 1997 I 278

BMF - Schreiben vom 18.02.1997 (S 2332) - DRsp Nr. 2008/80381

BMF, Schreiben vom 18.02.1997 - Aktenzeichen S 2332

DRsp Nr. 2008/80381

§ 19 EStG Einkommen-(lohn-)steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die einkommen-(lohn-)steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer folgendes:

1. Versicherungen des Arbeitnehmers

1.1 Versicherung gegen Berufsunfälle

Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Unfallversicherung, die ausschließlich die Unfälle umfaßt, die mit der beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen (einschließlich der Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte), sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).

1.2 Versicherung gegen außerberufliche Unfälle

Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Versicherung gegen außerberufliche Unfälle sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).

1.3 Versicherung gegen alle Unfälle