BMF - Schreiben vom 18.03.1999
IV C 5 - S 2334 - 26/99

BMF - Schreiben vom 18.03.1999 (IV C 5 - S 2334 - 26/99) - DRsp Nr. 2008/81331

BMF, Schreiben vom 18.03.1999 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2334 - 26/99

DRsp Nr. 2008/81331

§ 8 EStG Steuerliche Behandlung der kostenlosen Überlassung von Tageszeitungen an Arbeitnehmer von Zeitungsverlagen

Das BMF teilt zur steuerlichen Behandlung kostenloser Überlassung von Tageszeitungen an Arbeitnehmer von Zeitungsverlagen Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes mit:

Die im Schreiben vom 16. Juni 1976 dargestellte Auffassung der Finanzverwaltung, nach der die kostenlose Überlassung von Tageszeitungen an Arbeitnehmer von Zeitungsverlagen einschließlich des Vorteils aus der Zustellung als steuerfreie Annehmlichkeit zu behandeln ist, ist durch die zwischenzeitliche Rechtsprechung überholt. Der Bundesfinanzhof hat, beginnend mit seinem Urteil vom 17.9.1982 (BStBl 1983 II S. 39), den Arbeitslohnbegriff neu definiert. Nach der neuen Rechtsprechung, die nicht mehr auf die Begriffe „Annehmlichkeit” oder „Gelegenheitsgeschenke” abstellt, gehören zum Arbeitslohn grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert; die durch das individuelle Dienstverhältnis veranlaßt sind.