BMF - Schreiben vom 18.05.2006
IV B 1 - S 1321 LVA - 1/06

BMF - Schreiben vom 18.05.2006 (IV B 1 - S 1321 LVA - 1/06) - DRsp Nr. 2008/90049

BMF, Schreiben vom 18.05.2006 - Aktenzeichen IV B 1 - S 1321 LVA - 1/06

DRsp Nr. 2008/90049

Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland über die gegenseitige Amtshilfe

Anliegend wird die mit der Republik Lettland getroffene Absprache vom 7. März 2006 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke übersandt. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

ABSPRACHE ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE

Zur Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 21. Februar 1997 (im Folgenden „das Abkommen”),

und gestützt auf

die Bestimmungen der Richtlinie des Rates Nr. 77/799/EWG vom 19. Dezember 1977 in der Fassung der Richtlinie Nr. 2004/106/EG vom 16. November 2004 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (im Folgenden „die Richtlinie”) und jeder sonstigen Richtlinie oder Verordnung, die die Richtlinie ändert oder ersetzt,

sowie angesichts des beiderseitigen Wunsches nach einer Intensivierung der gegenseitigen Amtshilfe,