BMF - Schreiben vom 18.06.1996
IV B 7 - S 2854 - 3/96
Fundstellen:
BStBl 1996 I 695

BMF - Schreiben vom 18.06.1996 (IV B 7 - S 2854 - 3/96) - DRsp Nr. 2008/81000

BMF, Schreiben vom 18.06.1996 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2854 - 3/96

DRsp Nr. 2008/81000

§§ 163, 227 AO Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung gemeindeeigener Stromversorgungsanlagen; RdF-Erlaß vom 30. August 1943 - S 2506 - 61 III -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

Der RdF-Erlaß vom 30. August 1943 - S 2506 - 61 III -, der einen hälftigen Erlaß der Körperschaftsteuer auf Gewinne aus der Veräußerung gemeindeeigener Elektrizitätsbetriebe vorsieht, wenn der Verkauf aus Gründen energiewirtschaftlicher Rationalisierung geschieht, wird mit Ablauf des 30. Juni 1996 aufgehoben. Auf Veräußerungen aufgrund von Kaufverträgen, die nach dem 30. Juni 1996 rechtswirksam abgeschlossen werden, ist der Erlaß nicht mehr anzuwenden.

Fundstellen
BStBl 1996 I 695