BMF - Schreiben vom 18.07.2006
IV A 5 -S 7303 a - 7/06
Fundstellen:
BStBl 2006 I S. 450

BMF - Schreiben vom 18.07.2006 (IV A 5 -S 7303 a - 7/06) - DRsp Nr. 2008/90215

BMF, Schreiben vom 18.07.2006 - Aktenzeichen IV A 5 -S 7303 a - 7/06

DRsp Nr. 2008/90215

Umsatzsteuer; § 15 Abs. 1a Nr. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Ausschluss des Vorsteuerabzugs für einen Wohnungswechsel

Zur Frage des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs aus Umzugskosten für einen Wohnungswechsel gemäß UStG § 15 Abs. 1a Nr. 3 gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

UStG § 15 Abs. 1a Nr. 3 ist im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Neuregelung nicht mehr anzuwenden.

Soweit der Unternehmer im Zusammenhang mit einem Umzug für einen Wohnungswechsel eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er sich entgegen UStG § 15 Abs. 1a Nr. 3 auf die für ihn günstigere Regelung der 6. EG-Richtlinie Artikel 17 Abs. 2 berufen. Der Vorsteuerabzug ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.