Zur Frage des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs aus Umzugskosten für einen Wohnungswechsel gemäß UStG § 15 Abs. 1a Nr. 3 gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
UStG § 15 Abs. 1a Nr. 3 ist im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Neuregelung nicht mehr anzuwenden.
Soweit der Unternehmer im Zusammenhang mit einem Umzug für einen Wohnungswechsel eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er sich entgegen UStG § 15 Abs. 1a Nr. 3 auf die für ihn günstigere Regelung der 6. EG-Richtlinie Artikel
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