BMF - Schreiben vom 18.08.2006
IV B 1 - S 1321 CZE - 3/06

BMF - Schreiben vom 18.08.2006 (IV B 1 - S 1321 CZE - 3/06) - DRsp Nr. 2008/90341

BMF, Schreiben vom 18.08.2006 - Aktenzeichen IV B 1 - S 1321 CZE - 3/06

DRsp Nr. 2008/90341

Absprache zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der zuständigen Behörde der Tschechischen Republik über die gegenseitige Amtshilfe; Änderung Nummer 1 zu der Absprache zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der zuständigen Behörde der Tschechischen Republik über die gegenseitige Amtshilfe

Anliegend übersendet das BMF die mit Tschechien getroffene Änderung Nummer 1 zu der Absprache vom 30. August 2005 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke.

Die Änderung Nummer 1 ändert den Artikel 10 der Absprache und wurde am 3. Juli 2006 unterzeichnet. Zeitpunkt der Anwendung ist der 3. Juli 2006.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Änderung Nr. 1 zu der ABSPRACHE ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN UND DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE