BMF - Schreiben vom 18.09.1997
IV A 8 - S 1550 - 3/97

BMF - Schreiben vom 18.09.1997 (IV A 8 - S 1550 - 3/97) - DRsp Nr. 2008/80784

BMF, Schreiben vom 18.09.1997 - Aktenzeichen IV A 8 - S 1550 - 3/97

DRsp Nr. 2008/80784

§ 40 BpO Verzeichnis der Haupt- und Nebenorte (§ 40 BpO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Verzeichnisses der Haupt- und Nebenorte (Anlage) folgendes:

Zur Unterstützung der Finanzbehörden bei der Festsetzung und Erhebung der Steuern (§ 85 AO) haben die Hauptorte die nachfolgend aufgezählten Aufgaben wahrzunehmen:

  • Mitwirkung bei der Überarbeitung und Aufstellung von AfA-Tabellen

  • Sammlung und Weitergabe von branchentypischen Erkenntnissen (z.B. Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung, Auswertung aktueller Nachrichten in geeigneten Fällen)

  • Ermittlung von Kennzahlen und typischen Kalkulationsmethoden

  • Sammlung und Auswertung von Gerichtsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung

  • Gutachtertätigkeit im Einzelfall

  • Sammlung von Erfahrungswerten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

  • Ansprechstelle für Zweifelsfragen, Erstellung und Weitergabe von Archivmitteilungen

  • Ermittlung von Ertragswerten für bestimmte Nutzungen, Nutzungsteile oder Nebenbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft