BMF - Schreiben vom 18.09.1998
S 2056
Fundstellen:
BStBl 1998 I 1137

BMF - Schreiben vom 18.09.1998 (S 2056) - DRsp Nr. 2008/80441

BMF, Schreiben vom 18.09.1998 - Aktenzeichen S 2056

DRsp Nr. 2008/80441

Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1996; Multisektoraler Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben

1 Anlage

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 5. März 1998 einen ,,Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben'' (vgl. Anlage) vorgeschlagen. Sie hat in dem Hauptprüfverfahren nach Artikel 93 Abs. 2 EG-Vertrag mit Schreiben vom 14. Juli 1998 entschieden, daß Deutschland der Kommission gemäß Artikel 93 Abs. 3 EG-Vertrag für den Zeitraum vom 1. September 1998 bis 31. August 2001 sämtliche Beihilfevorhaben notifizieren muß, die den in Ziffer 2 (,,Anmeldungsvoraussetzungen'') des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben festgelegten Kriterien entsprechen.

Danach sind alle regionalen Beihilfevorhaben innerhalb genehmigter Beihilferegelungen anzumelden, die eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Projekt-Gesamtkosten von mindestens 50 Mio. ECU und eine als Prozentsatz der beihilfefähigen Investition ausgedrückte Intensität der kumulierten Beihilfebeträge von mindestens 50 v. H. der für Regionalbeihilfen geltenden Höchstgrenze für Großunternehmen in dem betroffenen Gebiet und ein Beihilfebetrag von mindestens 40 000 ECU pro geschaffenem oder erhaltenem Arbeitsplatz oder