BMF - Schreiben vom 18.10.1999
IV C 5 - S 2361 - 165/99
Fundstellen:
BStBl 1999 I 912

BMF - Schreiben vom 18.10.1999 (IV C 5 - S 2361 - 165/99) - DRsp Nr. 2008/80936

BMF, Schreiben vom 18.10.1999 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361 - 165/99

DRsp Nr. 2008/80936

Automation in der Steuerverwaltung; Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer ab 2000

Mit Wirkung ab 2000 muss der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert werden. Er berücksichtigt die Änderung des Einkommensteuertarifs durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (BStBl 1999 I. S 304) und die vorgesehene Änderung des § 38c Abs. 1 Satz 4 EStG durch den Entwurf des Gesetzes zur Familienförderung bzw. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 und ist ab 2000 anzuwenden.

DM-/Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer ab 2000