BMF - Schreiben vom 18.10.2006
IV A 5 - S 7285 - 7/06

BMF - Schreiben vom 18.10.2006 (IV A 5 - S 7285 - 7/06) - DRsp Nr. 2008/90502

BMF, Schreiben vom 18.10.2006 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7285 - 7/06

DRsp Nr. 2008/90502

Umsatzsteuer; § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) - Rechnungen über Kleinbeträge ab 1. Januar 2007; Artikel 9 und 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, BGBl 2006 I S. 1970

Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft wird für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 EUR angehoben. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft (Artikel 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft). Hierzu gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

§ 33 UStDV in der Fassung vom Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ist in den Fällen anzuwenden, in denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt wird.

Für nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführte Umsätze, für die bereits vor dem 1. Januar 2007 das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist, sind die Neuregelungen ebenfalls vollumfänglich anzuwenden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).