BMF - Schreiben vom 18.11.1996
InvZ 1260
Fundstellen:
BStBl 1996 I 1460

BMF - Schreiben vom 18.11.1996 (InvZ 1260) - DRsp Nr. 2008/80347

BMF, Schreiben vom 18.11.1996 - Aktenzeichen InvZ 1260

DRsp Nr. 2008/80347

Zugehörigkeit zum Anlagevermögen bei Milchkühen, die wegen einer Krankheit veräußert werden (§ 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG)

Für bewegliche WG kommt eine Investitionszulage nur in Betracht, wenn sie mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören (§ 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei Milchkühen, die wegen einer akuten oder drohenden Krankheit veräußert werden, folgendes: