BMF - Schreiben vom 18.11.2013
IV C 4 - S 2285/07/0005: 013

BMF - Schreiben vom 18.11.2013 (IV C 4 - S 2285/07/0005: 013) - DRsp Nr. 2013/80736

BMF, Schreiben vom 18.11.2013 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2285/07/0005: 013

DRsp Nr. 2013/80736

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2014

Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 überarbeitet worden. Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2012 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

Amerikanisch-Samoa: Neuaufnahme in Gruppe 3,

Äquatorialguinea: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,

Aruba: Neuaufnahme in Gruppe 2,

Barbados: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,

Bermuda: Neuaufnahme in Gruppe 1,

China: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Cookinseln: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,

Französisch-Polynesien: Neuaufnahme in Gruppe 2,

Griechenlang: von Gruppe 1 nach Gruppe 2,

Grönlang: Neuaufnahme in Gruppe 2,

Malediven: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Neukaledonien: Neuaufnahme in Gruppe 1,

Peru: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Puerto Rico: Neuaufnahme in Gruppe 2,

Südsudan: Neuaufnahme in Gruppe 4,

Thailand: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Tuvalu: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Ungarn: von Gruppe 2 nach Gruppe 3.

Die Beträge des § 1 Absatz 3 Satz 2, des § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 3, des § 32 Absatz 6 Satz 4, des § 33a Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 2 EStG sind ab dem Veranlagungszeitraum 2014 wie folgt anzusetzen:

in voller Höhe mit ¾ mit ½ mit ¼