BMF - Schreiben vom 18.12.2002
IV B 2 - S 7548 a - 30/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I 1445

BMF - Schreiben vom 18.12.2002 (IV B 2 - S 7548 a - 30/02) - DRsp Nr. 2008/83423

BMF, Schreiben vom 18.12.2002 - Aktenzeichen IV B 2 - S 7548 a - 30/02

DRsp Nr. 2008/83423

Statistik über Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

BMF-Schreiben vom 11. November 2002

- IV B 2 - S 7548 a - 28/02 -

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Über die Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine Statistik nach folgendem Muster zu führen:

Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Kalenderjahr

Land Anzahl der vorhandenen USt-Sonderprüfer am 1.1. des Folgejahres Im Kalenderjahr durchschnittlich eingesetzte USt-Sonderprüfer Durchgeführte USt-Sonderprüfungen Durchschnittlich durchgeführte Prüfungen je durchschnittlich eingesetzter USt-Sonderprüfer und Kalenderjahr Prüfungsergebnis in Tausend EURO Durchschnittsergebnis in EURO Durchschnittsergebnis je durchschnittlich eingesetzter USt-Sonderprüfer in EURO Anzahl der Grundkennbuchstaben U zum 1.1. des Kalenderjahres
Gesamt davon Übergang von einer USt-Nachschau (§ 27b UStG)

Die Zusammenstellung der Jahresergebnisse ist dem Bundesministerium der Finanzen bis zum 1. April nach Ablauf eines Kalenderjahres zu übersenden.

(2) Die Zahl der im Kalenderjahr durchschnittlich eingesetzten Umsatzsteuer-Sonderprüfer ist nach folgenden Kriterien zu ermitteln:

Arbeitstage/Jahr 220 Tage
./. Zeit für die Durchführung von Umsatzsteuer-Nachschauen ..... Tage
./. Zeit der Teilnahme an Prüfungen der Betriebsprüfung und Steuerfahndung