BMF - Schreiben vom 19.01.1999
IV C 5 -S 2334 - 5/99

BMF - Schreiben vom 19.01.1999 (IV C 5 -S 2334 - 5/99) - DRsp Nr. 2008/81335

BMF, Schreiben vom 19.01.1999 - Aktenzeichen IV C 5 -S 2334 - 5/99

DRsp Nr. 2008/81335

§ 8 EStG Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes

Das Bundesministerium der Verteidigung hat darauf hingewiesen, daß bei der Bundeswehr zwei neue Besoldungsgruppen A 5 für Stabsgefreite und Oberstabsgefreite eingeführt worden seien. Diese gehörten zwar noch zu den „Mannschaftsdienstgraden”, seien im Gegensatz zu den übrigen Mannschaftsdienstgraden aber in 2-Bett-Zimmern untergebracht.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen, welcher Gruppe dieser Personenkreis bei der Bewertung der Unterkunft zuzurechnen ist, ist die Überschrift in Tz. 1.2 des mit meinem Bezugsschreiben übersandten Schreibens an das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des Innern wie folgt zu ergänzen:

„Besoldungsgruppen A5 und A6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade”.