Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Nummer 4 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 10. April 1995 - IV A 4 - S 0338 - 13/95/IV A 5 -
„4. Höhe der Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1996”.
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