Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu der Frage, wie bei gemeinnützigen Körperschaften die Verwendung von Mitteln für den Ausgleich von Verlusten des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gemeinnützigkeitsrechtlich zu beurteilen ist, wie folgt Stellung:
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