Mit Wirkung ab 1999 muß der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert werden. Die Änderungen beruhen auf dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für 1999 (BT Drucksache 14/23), der nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 13. November 1998 (BT Drucksache 14/28) dem Programmablaufplan für 1999 zugrunde zu legen ist.
Dieses Schreiben wird auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter
http://www.bundesfinanzministerium.de
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