BMF - Schreiben vom 19.11.2013
IV B 5 - S 1301-KAN/07/10003

BMF - Schreiben vom 19.11.2013 (IV B 5 - S 1301-KAN/07/10003) - DRsp Nr. 2013/80737

BMF, Schreiben vom 19.11.2013 - Aktenzeichen IV B 5 - S 1301-KAN/07/10003

DRsp Nr. 2013/80737

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen (deutsch-kanadisches Doppelbesteuerungsabkommen); Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Kanadas nach Artikel 27 (Amtshilfe bei der Steuererhebung) des deutschkanadischen Doppelbesteuerungsabkommens

Auf der Grundlage des Artikels 27 des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde am 22. Oktober 2013 mit der zuständigen Behörde Kanadas die anliegende Vereinbarung über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen. Amtshilfefähig sind nach dieser Vereinbarung steuerliche Ansprüche, die in den Veranlagungszeiträumen ab dem 1. Januar 2001 entstanden sind.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Kanadas nach Artikel 27 (Amtshilfe bei der Steuererhebung) des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen