Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden für die maschinelle Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung ab 1998 die anliegenden Vordruckmuster allgemein zugelassen. Da gegenüber den bisherigen Vordruckmustern nur die letzte Zeile zu ändern war, können vorhandene Bestände aufgebraucht werden.
Im übrigen sind die Regelungen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 1996 (BStBl 1996 I S. 1199) weiter anzuwenden.
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