BMF - Schreiben vom 20.02.1995
S 2370

BMF - Schreiben vom 20.02.1995 (S 2370) - DRsp Nr. 2008/85714

BMF, Schreiben vom 20.02.1995 - Aktenzeichen S 2370

DRsp Nr. 2008/85714

§ 40 EStG Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen; Pauschsteuersätze für die Auszahlung von Werbeprämien an Arbeitnehmer der DBP Postbank bzw. Postbank AG

Die obersten FinBeh der Länder haben den Anträgen v. 14. 11. 1994 inzwischen zugestimmt. Danach können die Prämien des Verkaufswettbewerbs zur Förderung des Investment-Sparens und des Verkaufswettbewerbs zur Rentenversicherung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG mit einheitlichen Pauschsteuersätzen - getrennt nach alten und neuen Ländern - pauschal versteuert werden. Die pauschale Lohnsteuer ist anteilig an die jeweils zuständigen Betriebsstätten-FÄ abzuführen.