Auf Grund des Wegfalls des Anrechnungsverfahrens und der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das Steuersenkungsgesetz wurde in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder das bisherige Muster für die Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft (§
Die anliegenden Muster der Steuerbescheinigung
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