BMF - Schreiben vom 20.03.1998
S 2135;
Fundstellen:
BStBl 1998 I S. 356

BMF - Schreiben vom 20.03.1998 (S 2135;) - DRsp Nr. 2008/85345

BMF, Schreiben vom 20.03.1998 - Aktenzeichen S 2135;

DRsp Nr. 2008/85345

§ 4 EStG Behandlung landwirtschaftlicher Grundstücke im Fall der Nutzungsänderung vor Inkrafttreten des Abs. 1 Satz 4; Anwendung der Billigkeitsregelung

Nach der Billigkeitsregelung in dem BMF-Schreiben v. 15. 3. 1979 (BStBl I S. 162), die durch das BMF-Schreiben v. 28. 7. 1983 (BStBl I S. 383) bestätigt worden ist, galt ein WG, daß zum notwendigen Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirtes gehörte, der seinen Gewinn durch Vollschätzung, durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG ermittelte, und das aufgrund einer Nutzungsänderung nicht mehr dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen war, als steuerfrei entnommen, wenn es nach der Nutzungsänderung nicht zum notwendigen Privatvermögen gehörte.

Mit Urt. v. 7. 11. 1996 (BStBl 1997 II S. 245) hat der BFH entschieden, daß diese Billigkeitsregelung zu Unrecht erlassen worden ist.