BMF - Schreiben vom 20.06.2013
IV B 2 - S 1300/09/10006

BMF - Schreiben vom 20.06.2013 (IV B 2 - S 1300/09/10006) - DRsp Nr. 2013/80602

BMF, Schreiben vom 20.06.2013 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1300/09/10006

DRsp Nr. 2013/80602

Anwendung von Subject-to-tax, Remittance-base- und Switch-over-Klauseln nach den Doppelbesteuerungsabkommen unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 17. Oktober 2007 - I R 96/06 - ( BStBl 2008 II S. 953)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Anwendung von Subject-to-tax-, Remittance-base- und Switch-over-Klauseln nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Folgendes:

1. Allgemeines

DBA können unterschiedliche Regelungen enthalten, um zu verhindern, dass die Abkommensanwendung zur Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. zur ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen führt. Je nach Ausgestaltung dieser Bestimmungen unterscheidet man hauptsächlich zwischen Rückfall- bzw. Subject-to-tax-Klauseln (Besteuerungsvorbehalten), Remittance-base-Klauseln (Überweisungsklauseln) und Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln). Diese Klauseln sind vorrangig vor den nationalen Vorschriften (u. a. § 50d Absatz 8 und 9 EStG) anzuwenden.

2. Subject-to-tax-Klauseln