BMF - Schreiben vom 20.07.2004
IV A 4 -S 1928 - 94/04

BMF - Schreiben vom 20.07.2004 (IV A 4 -S 1928 - 94/04) - DRsp Nr. 2008/87959

BMF, Schreiben vom 20.07.2004 - Aktenzeichen IV A 4 -S 1928 - 94/04

DRsp Nr. 2008/87959

Ergänzende Informationen zum Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)

Mit BMF-Schreiben vom 3. Februar 2004 - IV A 4 - S 1928 - 18/04 - (BStBl 2004 I S. 225) hat das Bundesministerium der Finanzen ein Merkblatt zum StraBEG herausgegeben. Seitdem wurden zahlreiche weitere Fragen aufgeworfen, die im Merkblatt noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des StraBEG. Die Antworten sind zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

  • Ermittelt das Finanzamt bei Abgabe einer strafbefreienden Erklärung, ob und inwieweit überhaupt eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorgelegen hat?