Mit Urt. v. 4. 10. 1990 (BStBl 1992 II S. 211) hat der BFH entschieden, daß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. auf den Erwerb und die Veräußerung von (Unter-)Beteiligungen an einer PersGes selbst dann nicht anzuwenden ist, wenn das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft lediglich aus Grundstükken besteht. Grundstücke einer PersGes seien ihren Gesellschaftern zumindest in derartigen Fällen nicht nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|