Abschnitt 1 Abs. 3 Satz 2 der
„Ob eine nicht steuerbare Rückgabe oder eine steuerbare Rücklieferung vorliegt, ist aus der Sicht des ursprünglichen Lieferungsempfängers und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 - BStBl 1982 II S. 233).”
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