BMF - Schreiben vom 21.03.1997
IV B 9 -S 2163 - 3/97
Fundstellen:
BStBl 1997 I S. 369

BMF - Schreiben vom 21.03.1997 (IV B 9 -S 2163 - 3/97) - DRsp Nr. 2008/85393

BMF, Schreiben vom 21.03.1997 - Aktenzeichen IV B 9 -S 2163 - 3/97

DRsp Nr. 2008/85393

Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt folgendes:

Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen

Mehrjährige Baumschulkulturen sind Pflanzungen von Gehölzen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern, der zum Verkauf bestimmt ist. Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem Teilwert zu bewerten. Wegen der Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB und wegen der Einzelbewertung auf Tz. 3.2.1 des BMF-Schreibens v. 15. 12. 1981 (BStBl I S. 878) hingewiesen.

1. Vereinfachungsregelung

Die Bewertung kann wie folgt vereinfacht werden:

1.1 Ha-Richtsätze

Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten je ha Baumschulfläche folgende Richtsätze:

Rhododendron und Azaleen 36 100 DM
sonstige Ziergehölze aller Art 26 300 DM
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden 10 900 DM
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden, nicht jedoch Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die im extra weiten Stand kultiviert werden 11 800 DM
Obstgehölze aller Art 14 400 DM