BMF - Schreiben vom 21.04.1998
S 2144 cauf eine Anfrage

BMF - Schreiben vom 21.04.1998 (S 2144 cauf eine Anfrage) - DRsp Nr. 2008/85338

BMF, Schreiben vom 21.04.1998 - Aktenzeichen S 2144 cauf eine Anfrage

DRsp Nr. 2008/85338

§ 4d EStG Waisenrenten und temporäre Berufsunfähigkeitsrenten

Im Schreiben v. 4. 6. 1997 wird die steuerliche Behandlung von Zusagen auf Waisenrenten und temporäre Berufsunfähigkeitsrenten angesprochen, die von einer rückgedeckten Unterstützungskasse in Aussicht gestellt werden. Nach der Auffassung kommt es bei derartigen Zusagen infolge der Änderung des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch das JStG 1996 im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistungen im Regelfall zu einer nicht gerechtfertigten Überdotierung der Unterstützungskasse, welche die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen des Trägerunternehmens an die Kasse wegen § 4d Abs. 1 Satz 2 EStG erheblich einschränkt. Diese Rechtsfolge könne für das Trägerunternehmen zur Folge haben, daß es den Fortbestand der Zusagen auf Waisenrenten und temporäre Berufsunfähigkeitsrenten über die Unterstützungskasse für die Zukunft in Frage stelle. Der BdF spricht sich dafür aus, Regelungen zu finden, die diese negativen Folgen für den Bestand an Zusagen auf betriebliche Altersversorgung vermeiden.