Im Schreiben v. 4. 6. 1997 wird die steuerliche Behandlung von Zusagen auf Waisenrenten und temporäre Berufsunfähigkeitsrenten angesprochen, die von einer rückgedeckten Unterstützungskasse in Aussicht gestellt werden. Nach der Auffassung kommt es bei derartigen Zusagen infolge der Änderung des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch das
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