BMF - Schreiben vom 21.05.2002
S 0316

BMF - Schreiben vom 21.05.2002 (S 0316) - DRsp Nr. 2008/80672

BMF, Schreiben vom 21.05.2002 - Aktenzeichen S 0316

DRsp Nr. 2008/80672

Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

Die folgende Übersicht enthält eine Vielzahl von Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat. Es ist beabsichtigt, diese Liste ständig zu aktualisieren und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung zu stellen.

Rechtliche Grundlagen des Datenzugriffs

Seit wann besteht das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung?

Ab dem 1. Januar 2002 ist der Finanzverwaltung aufgrund der gesetzlichen Neuregelung im Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1433, Artikel 7 und 8) das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.

Was beinhalten die ,,Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU)''?

Die ,,Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU)'' beinhalten Anwendungsregelungen zur Umsetzung des Rechts auf Datenzugriff. Sie wurden nach intensiver Erörterung mit den Vertretern der Wirtschaft mit BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 - (Bundessteuerblatt Teil I S. 415) veröffentlicht.

Welche Möglichkeiten des Datenzugriffs bestehen?