BMF - Schreiben vom 21.06.2013
IV C 4 - S 2223/07/0015 :008

BMF - Schreiben vom 21.06.2013 (IV C 4 - S 2223/07/0015 :008) - DRsp Nr. 2013/80477

BMF, Schreiben vom 21.06.2013 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2223/07/0015 :008

DRsp Nr. 2013/80477

Hochwasser Deutschland 2013; Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Hochwassers in Deutschland

Durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen des Bundesgebiets beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten vom 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2014 zur Unterstützung der Betroffenen folgende Verwaltungsregelungen:

I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme

Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen sind entsprechend dem BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998 - IV B 2 - S 2144 - 40/98 -/- IV B 7 - S 0183 - 62/98 - (BStBl 1998 I Seite 212) zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Aufwendungen des sponsernden Steuerpflichtigen sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z. B. durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.

2. Zuwendungen an Geschäftspartner