BMF - Schreiben vom 21.09.1999
IV C 2 -S 2138 - 7/99
Fundstellen:
BStBl 1999 I 835

BMF - Schreiben vom 21.09.1999 (IV C 2 -S 2138 - 7/99) - DRsp Nr. 2008/81419

BMF, Schreiben vom 21.09.1999 - Aktenzeichen IV C 2 -S 2138 - 7/99

DRsp Nr. 2008/81419

§ 5 EStG Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Gewinnschätzung

Der BFH hat mit Urteil vom 4. Februar 1999 entschieden, dass eine Rücklage für Ersatzbeschaffung im Falle einer Gewinnschätzung unzulässig ist. Das Gericht ist damit der in R 35 Abs. 6 EStR 1998 zum Ausdruck kommenden gegenteiligen Rechtsauffassung nicht gefolgt.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH-Urteils, soweit sie die Rücklage für Ersatzbeschaffung betreffen, über den entschiedenen Einzelfall hinaus erst für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1999 enden.

Fundstellen
BStBl 1999 I 835