BMF - Schreiben vom 21.09.2006
IV A 6 - S 7344 - 31/06

BMF - Schreiben vom 21.09.2006 (IV A 6 - S 7344 - 31/06) - DRsp Nr. 2008/90429

BMF, Schreiben vom 21.09.2006 - Aktenzeichen IV A 6 - S 7344 - 31/06

DRsp Nr. 2008/90429

Muster der Umsatzsteuererklärung 2006

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2006 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2006
- Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2006
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2006
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2006

(2) Die Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Vordruckmustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang” ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen (vgl. Ergebnis der Sitzung AutomSt III/92 zu TOP B 3.1).

In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.