Nach dem BGH-Urt. v. 25. 3. 1991 -
Das BMF-Schreiben v. 16. 5. 1994 S 2742 (BStBl I S.
In Ergänzung dieses BMF-Schreibens gilt im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder für Pensionsrückstellungen, die aufgrund einer nach den Grundsätzen des BGH-Urt. zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarung gebildet worden sind, folgendes:
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