Mit BMF-Schreiben vom 27. Oktober 1993 - IV A 3 - S 7359 - 41/93 -(BStBl 1993 I S. 940) ist zugelassen worden, daß der Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer (USt 1 T) und die Anlage hierzu auf Vordrucken abgegeben werden können, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken im Vorsteuer-Vergütungsverfahren abweichen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes: