BMF - Schreiben vom 22.02.1996
IV B 6 - S 2333 - 2/96

BMF - Schreiben vom 22.02.1996 (IV B 6 - S 2333 - 2/96) - DRsp Nr. 2008/82010

BMF, Schreiben vom 22.02.1996 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2333 - 2/96

DRsp Nr. 2008/82010

§ 3 EStG Steuerliche Behandlung der Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

Nach Abstimmung mit den für die Kranken- und Pflegeversicherung zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung und für Gesundheit hat das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft wie folgt Stellung genommen:

Die Frage, ob Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft in einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, ist nach den allgemeinen Grundsätzen zum Beschäftigungsbegriff zu entscheiden (vgl. BSG-Urteil vom 31. Mai 1989 - 4 RA 22/88 -). Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse im konkreten Einzelfall.

Liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, haben die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sowohl Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag nach § 257 SGB V als auch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Pflegeversicherungsbeitrag nach § 61 Abs. 1 und 2 SGB XI. Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung geleisteten Arbeitgeberzuschüsse sind nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei.