Nach Abstimmung mit den für die Kranken- und Pflegeversicherung zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung und für Gesundheit hat das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft wie folgt Stellung genommen:
Die Frage, ob Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft in einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, ist nach den allgemeinen Grundsätzen zum Beschäftigungsbegriff zu entscheiden (vgl.
Liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, haben die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sowohl Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag nach § 257 SGB V als auch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Pflegeversicherungsbeitrag nach § 61 Abs. 1 und 2 SGB XI. Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung geleisteten Arbeitgeberzuschüsse sind nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei.
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